Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemeine Grundlagen Geltungsbereich
    1. Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und der VERENA LEITNER – LIFE-COMMUNICATION (im Weiteren als Auftragnehmer bezeichnet) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertrags-Abschlusses gültige Fassung.
    2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch FÜR alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
    3. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt.
    4. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
  2. Umfang des Beratungsauftrages Stellvertretung
    1. Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich(laut Angebot s-Vorlage) vereinbart.
    2. Der Auftragsnehmer sorgt dafür, dass sämtliche vereinbarte Beratungs-Direkt-Support wie vertraglich vereinbart, durchgeführt werden.
    3. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass sämtliche technisch und elektronisch genutzten Mittel (WhatsApp, Signal, Zoom, Facebook) sowohl den gesetzlichen als auch den Datenschutzgrundverordnung DSGVO Anforderungen entsprechen. Über sämtlich genutzte Mittel (Handy, Laptop, PC, APP´s) des Auftraggebers, welche dem gesetzlichen als auch die der Datenschutzgrundverordnung DSGVO unterliegen besteht ein Haftungsausschluss des Auftragnehmers.
  3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers Vollständigkeitserklärung
    1. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.
    2. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.
    3. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden.
  4. Sicherung der Unabhängigkeit / des Vertrauensverhältnisses
    1. Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität und Wahrheitspflicht.
    2. Die Vertragspartner verpflichten sich zur Verschwiegenheit über sämtliche Inhalte (Audioaufnahmen, Audio-Sprachnachrichten) innerhalb der Beratung und des Trainings.
  5. Berichterstattung / Berichtspflicht
    1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die beauftragten Dritte dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Auftraggeber (i.d.R. mündlichen) Bericht zu erstatten.
    2. Der Auftragnehmer ist bei der Erbbringung der vereinbarten Leistung weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Er ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.
  6. Eigentums
    1. Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Organisationspläne, Programme, Themenbibliotheken, Leistungsbeschreibungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben beim Auftragnehmer. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Copyright by Verena Leitner – LIFE-COMMUNICATION – Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck, Kopieren, oder Reproduktion von Workbooks, Unterlagen aus der Themen-Bibliothek (auch auszugsweise) in irgendeiner Form (Druck, Fotokopie, Screenshot, Kopieren oder anderes Verfahren) sowie die Einspeicherung, Verarbeitung, Vervielfältigung und Verbreitung mit Hilfe elektronischer Systeme jeglicher Art, gesamt oder auszugsweise, ist ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Urhebers untersagt. Alle Übersetzungsrechte sind vorbehalten. Inhalte sind ausschließlich für den internen Gebrauch unserer Beratungs- und Trainingsteilnehmern. Der Verkauf und die Weitergabe an unbefugte Dritte kann und wird juristische Konsequenzen nach sich ziehen. Um dies zu vermeiden, sind alle ausgehändigten Unterlagen sehr diskret und vor Dritten zu behandeln/ zu schützen! Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
    2. Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
  7. Gewährleistung
    1. Der Auftragnehmer ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. Er wird den Auftraggeber hier- von unverzüglich in Kenntnis setzen.
    2. Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.
  8. Haftung Schadenersatz
    1. Der Auftragnehmer haftet für keine Schäden – sowie in den Fällen groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit), technische Einbrüche, höhere Gewalt,Krankheits,- und Todesfall.
    2. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers können nur innerhalb von drei Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbe- gründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
    3. Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.
    4. Sofern der Auftragnehmer das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Fassung vom Dezember 2021